Im Rahmen der Kriegsopferfürsorge können den nachstehend genannten Personen Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und anderen Rechtsverschriften gewährt werden:
- anerkannten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen (BVG)
- Opfern von Gewalttaten und deren anerkannten Hinterbliebenen (OEG)
- Wehr- und Zivildienstgeschädigten und deren anerkannten Hinterbliebenen (SVG/ZDG)
- Impfgeschädigten u.a. und deren anerkannten Hinterbliebenen (IfSG)
- Wehrdienstbeschädigten des Bundesgrenzschutzes und deren anerkannten Hinterbliebenen (BGSG)
- politischen Häftlingen der ehemaligen DDR und ehemaligen deutschen Ostgebiete, soweit sie durch die Inhaftierung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, sowie deren anerkannten Hinterbliebenen (HHG)
- Opfern politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR und deren anerkannten Hinterbliebenen (StrRehaG)
- Opfern einer hoheitlichen Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle in der ehemaligen DDR , die aufgrund einer Verwaltungsentscheidung gesundheitliche Schäden erlitten haben, und ihren Hinterbliebenen (VwRehaG)
- Angehörigen von Kriegsgefangenen (UBG)
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Hilfen:
persönliche Beratung sowie die Gewährung von
- ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt in Form laufender und einmaliger Hilfen
- Hilfen in besonderen Lebenslagen, z.B. Zuschüsse zur Anschaffung, Nutzung und Unterhaltung von Kraftfahrzeugen (oder als Taxikostenpauschale), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Altenhilfe, z.B. in Form von Leistungen für Haushaltshilfen
- Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes
- Wohnungshilfe, z.B. Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen, zur Beschaffung von Treppenliften
- Hilfe zur Pflege, u.a. auch Restpflegegeld sowie Zuschüsse zu den Kosten für den Hausnotruf
- Krankenhilfe, z.B. Zuschüsse zu ungedeckten Zahnersatzkosten, Zuzahlungen für Medikamente, Arztbesuche usw. bis zur Höhe der persönlichen Belastungsgrenze
- Erholungshilfen (Zuschüsse zu den Kosten eines notwendigen Erholungsurlaubes)
- Erziehungsbeihilfen, u.a. für Schüler nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht, Auszubildende und Studenten als Kinder und Waisen von Beschädigten.
Fürsorgestelle für Kriegsopfer (Amt für Familien, Senioren und Soziales), Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Ansprechpartner:
Herr Forisch
Tel. 0 22 71 - 83 25 50
Herr Bordihn
Tel. 0 22 71 - 83 25 57
www.rhein-erft-kreis.de